Unter dem Titel Gleiches Recht für alle?! widmete sich die Sommerakademie im Jahr 2022 insbesondere der Frage der (un)gleichen Verteilung von Macht. Im Mittelpunkt stand der Zusammenhang zwischen den bestehenden Verhältnissen in unserer Gesellschaft und dem Recht, sowie die Problematik, wie das Recht zukünftig auf diese einwirken kann und sollte. Dabei wurde rund 60 Teilnehmenden die Möglichkeit geboten, sich diesem Thema aus drei verschiedenen Perspektiven zu nähern:
1. Intersektionalität und Ungleichheit
2. Ungleichheit in rechtsstaatlichen Institutionen
3. Ungleichheit überwinden – Gleichheit neu denken
Tracks
Intersektionalität und Ungleichheit
In Track1 wurde sich mit Aspekten des intersektionalen Feminismus beschäftigt und betont, wie unterschiedliche Diskriminierungsformen ineinandergreifen und wie das Recht damit umgehen kann.
Ungleichheit in Institutionen des Rechtsstaats
Der zweite Track hat Ungleichheitsverhältnisse in staatlichen Institutionen aus feministischer Perspektive analysiert. In einer ersten Themeneinheit wurde sich mit den Bedingungen des Studiums für Juristinnen und habituellen Beziehungen in der juristischen Ausbildung befasst. In einer zweiten Einheit wurde ein konkreter Blick auf das Justizsystem geworfen. Hierbei stand der Aspekt der Diskriminierung im (Straf-)Prozess im Zentrum.
Gleichheit neu denken – Ungleichheit überwinden
Unter dem Motto: “Gleichheit neu denken” hat Prof.in Dr. Nora Markard (Uni Münster, Gesellschaft für Freiheitsrechte) am Vormittag den Gleichheitsbegriff zunächst aus verfassungstheoretischer Perspektive analysiert. Sie nahm insbesondere den formalen und materiellen Gleichheitsbegriff in den Blick und ging auf strukturelle Faktoren der Ungleichbehandlung ein. Sodann hat sie diese Vorüberlegungen auf das Thema der Entgelt(un)gleichheit bezogen.
Am Nachmittag hat Prof.in Dr. Anna Katharina Mangold (Uni Flensburg) den zweiten Teil des Titels “Ungleichheit überwinden” mit Leben gefüllt, in dem sie Mechanismen zur Überwindung von Ungleichheit anführte und hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile untersuchte. Zudem hat sie die verfassungstheoretische Legitimation bzw. Notwendigkeit eines aktiven Eingreifens des Gesetzgebers zur Herstellung von Gleichberechtigung und das Spannungsverhältnis zur Privatautonomie diskutieren.
Die Tagungsberichte findet ihr hier und hier (€).