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Was ist die Sommerakademie?
Die Sommerakademie wurde 2021 an der Universität Münster unter der Schirmherrschaft von Professorin Dr. Nora Markard ins Leben gerufen. Wir setzten uns aus Nachwuchsjurist*innen und -wissenschaftler*innen, Rechtsreferendar*innen und Studierenden zusammen und haben unseren Unmut über die Abwesenheit feministischer Themen in der Rechtswissenschaft in die Motivation gewandelt, eine Tagung zu organisieren, die sich ausschließlich damit befasst. Die Tagung wird von einem sich jährlich neu konstituierenden Orga-Kollektiv organisiert.
Unser Ziel ist es, jungen Jurist*innen den Zugang zu feministischer Rechtswissenschaft zu ermöglichen und ein Forum zu eröffnen, in dem konkrete feministische Rechtsfragen wissenschaftlich diskutiert werden.
Damit wollen wir eine Leerstelle in der rechtswissenschaftlichen Ausbildung füllen, in der traditionell feministische Perspektiven auf das Recht kaum berücksichtigt werden.
Warum gibt es den Verein?
Als Ergänzung zu dem bestehenden Netzwerk und den Organisationskollektiven der vorangegangenen Akademien hat sich im Jahr 2023 auch der Verein Sommerakademie Feministische Rechtswissenschaft e.V. gegründet, der die Akademie institutionell und perspektivisch, aber auch finanziell fördert. Im Verein haben sich deshalb verschiedene Arbeitsgruppen gegründet, die sich mit den Themen Netzwerktreffen, Selbstverständnis und Wissensemanagement beschäftigen.